SP St.Gallen empfiehlt am 8. März beide Initiativen zur Ablehnung
23.Januar.2015
An der Sitzung vom Mittwoch, 21. Januar beschloss die Geschäftsleitung der SP Kanton St.Gallen sowohl für die CVP-Familieninitiative, wie auch für die GLP-Steuerinitiative einstimmig die Nein-Parole.
Die Initiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» verlangt die Befreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern. Das mag auf den ersten Blick zwar attraktiv und familienfreundlich erscheinen, ist aber ein Etikettenschwindel: Profitieren würden nämlich in erster Linie reiche Familien. Insbesondere auf Bundesebene würden wegen der Progression nur der obere Mittelstand und Personen mit hohem Einkommen steuerlich entlastet. Gemäss Botschaft des Bundesrates hätte die Initiative bei Bund und Kantonen happige Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Franken zur Folge. Angesichts der Rhetorik der bürgerlichen St.Galler Parteien von der leeren Kantonskasse befürchtet die Geschäftsleitung der SP SG zukünftige Sparmassnahmen – man muss davon ausgehen, dass die Bürgerlichen einmal mehr bei der Bildung, bei Prämienverbilligungen oder familienergänzenden Betreuungsangeboten sparen würden.
Nein zum GLP-Denkfehler
Die Geschäftsleitung der SP SG lehnt zudem die Initiative der GLP «Energie- statt Mehrwertsteuer» entschieden ab. Mit der Mehrwertsteuer soll eine der wichtigsten und sichersten Einnahmequelle des Bundes ohne Not gestrichen werden. Dies ist deshalb brandgefährlich, weil die Initiative eine grundlegenden Konstruktionsfehler aufweist: Sobald sie ihr Ziel erreicht und der Energieverbrauch sinkt, fehlt dem Staat automatisch Geld. Auch hier fürchtet die SP Kanton St.Gallen: Sparprogramme wären die Folge. Keine finanzpolitischen Experimente, fordert die SP SG, denn mit einem Ja zur Initiative würde die Schweiz ein unkalkulierbares Risiko eingehen: Heute ist die Mehrwertsteuer mit über 22 Milliarden pro Jahr die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Insbesondere für die Finanzierung unserer Sozialwerke AHV und IV ist die Mehrwertsteuer von zentraler Bedeutung.